Der Bauernverband Saar e.V. freut sich Sie auf seiner Internetpräsenz begrüßen zu dürfen. Wir sind die Interessensvertretung der Landwirtschaft im Saarland. Hier finden Sie aktuelle und wichtige Infos zur Landwirtschaft im Saarland.
Den Leitfaden des Landkreises St. Wendel zum Wildschadensersatz auf landwirtschaftlichen Flächen im Saarland können Sie hier herunterladen.
Exklusiv für die Mitglieder in den Bauern- und Winzerverbändenbietet Kärcher Reinigungsgeräte für den landwirtschaftlichen Einsatz zuattraktiven Sonderkonditionen an.
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Weitere Informationen erhalten Sie auf der Aktionsseite von Kärcher.
Den Düngeplaner -auch für Rote Gebiete, Zweit- und Zwischenfrüchte- mit der Funktion "Zusammenfassung der aufgebrachten Nährstoffmengen", sowie einer Dokumentationsfunktion können Sie hier als Excel-Datei herunterladen.
Thema der Kreisversammlungen 2023 ist die GAP 2023-2027.
Die Folien die Vortrages können Sie ...
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Seit dem 20. Januar zählt das gesamte Saarland als
„seuchenfrei“ im Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV). Aufgrund des hohen
Infektionsdruck aus benachbarten Regionen wird weiterhin eine Impfung gegen die
Serotypen 4 und 8 ausdrücklich empfohlen. Dazu wird es auch in Zukunft einen
Zuschuss finanziert durch das Saarland und die Tierseuchenkasse geben.
Das benachbarte Bundesland Rheinland Pfalz ist BTV-frei mit Ausnahme der
Landkreise Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg. Empfängliche Tiere, die aus BTV
freien Bundesländern stammen und in andere Bundesländer oder Mitgliedstaaten
verbracht werden sollen, unterliegen hinsichtlich BTV keinen Beschränkungen.
Sollen hingegen empfängliche Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen oder
Kameliden aus nicht freien Gebieten (Teile Rheinland-Pfalz) oder
Mitgliedstaaten (z. B. Belgien) in freie Bundesländer/andere Mitgliedstaaten
verbracht werden, so haben diese Tiere die in der Delegierten Verordnung (EU)
2020/689 bzw. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 definierten Bedingungen
zu erfüllen.
Verbringung
von empfänglichen Tieren gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der DelVO
(EU) 2020/689 (Auszug):
zu verbringende Tiere |
Verbringung möglich, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind: |
Tiere
aus BTV-freien Gebieten1 |
Die
Tiere wurden während der letzten 60 Tage vor dem Datum der Verbringung nicht mit einem Lebendimpfstoff gegen
eine Infektion mit BTV geimpft. |
Tiere aus einem weder BTV-freien noch von einem
Tilgungsprogramm abgedeckten Gebiet2 |
Die
Tiere wurden mindestens die letzten 60 Tage vor der Verbringung entweder in
einem Gebiet von mindestens 150 km Radius um den Betrieb, wo sie gehalten
werden, oder in einem Mitgliedstaat, in dem mindestens während der letzten 60
Tage vor der Verbringung eine Überwachung in Übereinstimmung mit den in
Kapitel 1 Abschnitte 1 und 2 festgelegten Anforderungen durchgeführt wurde,
gehalten und
|
Tiere
aus einem nicht BTV-freien Gebiet2
zur sofortigen Schlachtung |
|
Tiere
aus einem weder BTV-freien noch von einem Tilgungsprogramm abgedeckten Gebiet2, die
spezifische Gesundheitsanforderungen erfüllen |
Sowohl
für Deutschland als auch für einige andere Mitgliedsstaaten wurden
erleichterte Bedingungen für bis zu 90 Tage alte Kälber sowie Schaf- und
Ziegenlämmer festgelegt. Blauzungenkrankheit:
|
1 Deutschland:
alle Bundesländer mit Ausnahme von Teilen RP
2
Deutschland: Teile RP
3
Impfung/Untersuchung in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstabe c gegen alle
während der letzten zwei Jahre in einem Gebiet mit einem Radius von mindestens
150 km um den Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, gemeldeten BTV-Serotypen
1-24.
4
Impfung und Untersuchung in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstabe d gegen alle
während der letzten zwei Jahre in einem Gebiet mit einem Radius von mindestens
150 km um den Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, gemeldeten BTV-Serotypen
1-24 immunisiert.
Am 02.11.2022 fand die Grundsteuer-Infoveranstaltung des Bauernverband Saar in Zusammenarbeit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd statt. Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier ...
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Die landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsgruppen in
Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland suchen für die kommende Sozialwahl im
Jahr 2023 Bewerberinnen und Bewerber für die soziale Selbstverwaltung in der
Land- und Forstwirtschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wenn Sie aktiv mitbestimmen wollen und in der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung Verantwortung übernehmen wollen, freuen wir uns über Ihre
Bewerbung bis zum Fristende 16.09.2022. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. sucht für seine Buchstelle in Saarbrücken:
Die Unterlagen zur Düngeverordnung finden Sie im Downloadbereich.
Sehr geehrtes Mitglied,
ab sofort finden Sie in unserem Mitgliederbereich Erklärvideos zum Umgang mit AS Digital.
Wir werden die Videos sukzessiv um zusätzliche Themenfelder erweitern.
Bitte melden Sie sich im Mitgliederbereich an, um weitere Informationen zu erhalten.
Herzlichst,
Ihre Geschäftsstelle
...
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Wo Menschen mit unterschiedlichen Motiven aufeinandertreffen, kommt es schnell zu Konflikten. Auf Feldwegen entsteht daher immer wieder Streit zwischen erholungssuchenden Bürgern und Landwirten. Hier für mehr gegenseitiges Verständnis und ein gutes Miteinander zu werben, ist der Sinn der Initiative „Rücksicht macht Wege breit“ des Bauernverbandes Saar.
Naherholung wird nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie für viele Menschen immer wichtiger. Die Erholungssuchenden sind als Radfahrer, Reiter, Jogger, Spaziergänger und Wanderer mit und ohne Hund unterwegs, wo sie bei der Nutzung von Feldwirtschaftswegen mit Landwirten aufeinandertreffen. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar! Viele Landwirte berichten jedoch, dass sich Spaziergänger und Fahrradfahrer beschweren, oder auch die Durchfahrt bewusst blockiert wird, wenn ein Traktor entgegenkommt.
Da land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oft bis zu 3 m breit sind, wird die Vorbeifahrt oder das Überholen auf schmalen Straßen wie z.B. auf Feldwirtschaftswegen, stark erschwert oder unmöglich gemacht. Da die Straßenverkehrsordnung hier einen Seitenabstand von 1,5 innerorts und 2 m außerorts beim Überholen vorschreibt ist es umso wichtiger, aufeinander Rücksicht zu nehmen, Verständnis zu zeigen und so das Gefahrenpotenzial zu entschärfen.
Landwirte benötigen die Feldwege für ihre tägliche Arbeit und müssen daher auch mit schwerem Gerät befahren werden, um zu den Acker- und Grünlandflächen als Produktionsstätten zu gelangen. Ein Ausweichen ist hier nicht immer möglich. Die Ränder der Feldwege sind nicht für das Gewicht der Landmaschinen ausgelegt und können Schaden nehmen.
Um die Erholungssuchenden für diese Problematik zu sensibilisieren, bringen saarländische Landwirte, wie auf dem Bild zu sehen in Homburg- Einöd, einen mit Schablonen und Kreidespray gesprühten Hinweis „Rücksicht macht Wege breit“ auf den Feldwegen an. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau soll diese Initiative landesweit ausgeweitet werden, um das Konfliktpotenzial besonders in den Arbeitsspitzen der Landwirtschaft zur Erntezeit, zu entschärfen.
Mit Hilfe dieser Piktogramme bittet der Berufsstand Radfahrer und Spaziergänger bei der Nutzung von Feldwirtschaftswegen auf den Grünstreifen oder an den Wegesrand zu treten, wenn ein Landwirt mit seinem Fahrzeug vorbeifahren möchte. Wenn wie im Piktogramm dargestellt alle Nutzer der Kulturlandschaft einander freundlich grüßen und entsprechenden Abstand einhalten können, sind Feldwege breit genug für alle.
Weitere Informationen zur Initiative erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Bauernverbandes Saar e.V. unter 0681-9062315.
Sebastian Jung, Bauernverband Saar e.V.
Mit drei Klicks Artenschutz im Saarland betreiben?
Das geht ab sofort unter saartenvielfalt.de , der neuen Initiative des Bauernverband Saar für mehr Artenschutz im Saarland.
Saartenvielfalt hat viele namhafte Unterstützer aus Politik und Wirtschaft. Aber nicht nur das.
Auch die Saarländerinnen und Saarländer können unter saartenvielfalt.de Blühflächen auf Zeit erwerben. Machen Sie mit!
Das Saarland blüht auf - dank Ihrer Unterstüzung!
Welche Anforderen bei CrossCompliance an die Tierhaltung gestellt werden können Sie ...
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Der Deutsche Bauernverband informiert auf seiner Seite aktuell über das Geschehen in der deutschen und europäischen Agrarpolitik.
Bauernverband Saar e.V.
Heinestraße 2-4
66121 Saarbrücken
Tel. 0681/906 23-0
Fax. 0681/906 23-19