Herzlich Willkommen

Der Bauernverband Saar e.V. freut sich Sie auf seiner Internetpräsenz begrüßen zu dürfen. Wir sind die Interessensvertretung der Landwirtschaft im Saarland. Hier finden Sie aktuelle und wichtige Infos zur Landwirtschaft im Saarland.



Leitfaden Wildschadensersatz

Den Leitfaden des Landkreises St. Wendel zum Wildschadensersatz auf landwirtschaftlichen Flächen im Saarland können Sie hier herunterladen.



Grund und Boden sauber halten

Exklusiv für die Mitglieder in den Bauern- und Winzerverbändenbietet Kärcher Reinigungsgeräte für den landwirtschaftlichen Einsatz zuattraktiven Sonderkonditionen an.


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Weitere Informationen erhalten Sie auf der Aktionsseite von Kärcher.




Düngeplaner mit Zusammenfassung der aufgebrachten Näherstoffe

Den Düngeplaner -auch für Rote Gebiete, Zweit- und Zwischenfrüchte- mit der Funktion "Zusammenfassung der aufgebrachten Nährstoffmengen", sowie einer Dokumentationsfunktion können Sie hier als Excel-Datei herunterladen.



Kreisversammlungen 2023

Thema der Kreisversammlungen 2023 ist die GAP 2023-2027.

Die Folien die Vortrages können Sie ...
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Saarland frei von Blauzungenkrankheit

Seit dem 20. Januar zählt das gesamte Saarland als „seuchenfrei“ im Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV). Aufgrund des hohen Infektionsdruck aus benachbarten Regionen wird weiterhin eine Impfung gegen die Serotypen 4 und 8 ausdrücklich empfohlen. Dazu wird es auch in Zukunft einen Zuschuss finanziert durch das Saarland und die Tierseuchenkasse geben.

 

Das benachbarte Bundesland Rheinland Pfalz ist BTV-frei mit Ausnahme der Landkreise Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg. Empfängliche Tiere, die aus BTV freien Bundesländern stammen und in andere Bundesländer oder Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, unterliegen hinsichtlich BTV keinen Beschränkungen.

Sollen hingegen empfängliche Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Kameliden aus nicht freien Gebieten (Teile Rheinland-Pfalz) oder Mitgliedstaaten (z. B. Belgien) in freie Bundesländer/andere Mitgliedstaaten verbracht werden, so haben diese Tiere die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 bzw. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 definierten Bedingungen zu erfüllen.

Verbringung von empfänglichen Tieren gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 der DelVO (EU) 2020/689 (Auszug):

zu verbringende Tiere

Verbringung möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Tiere aus BTV-freien Gebieten1

Die Tiere wurden während der letzten 60 Tage vor dem Datum der Verbringung nicht mit einem Lebendimpfstoff gegen eine Infektion mit BTV geimpft.

Tiere aus einem weder BTV-freien noch von einem Tilgungsprogramm abgedeckten Gebiet2

Die Tiere wurden mindestens die letzten 60 Tage vor der Verbringung entweder in einem Gebiet von mindestens 150 km Radius um den Betrieb, wo sie gehalten werden, oder in einem Mitgliedstaat, in dem mindestens während der letzten 60 Tage vor der Verbringung eine Überwachung in Übereinstimmung mit den in Kapitel 1 Abschnitte 1 und 2 festgelegten Anforderungen durchgeführt wurde, gehalten und

  • wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft3; oder

    sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft3 und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an mindestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommenen Proben durchgeführt wurde.
  • wurden geimpft und der serologische Test4 wurde mit Positivbefund an mindestens 60 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt; oder

    wurden geimpft und der serologische Test4 wurde mit Positivbefund an mindestens 30 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt, und die Tiere wurden mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an frühestens 14 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt wurde.

 

Tiere aus einem nicht BTV-freien Gebiet2 zur sofortigen Schlachtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet;
  • die Tiere werden direkt von dem Herkunftsmitgliedstaat oder der Herkunftszone zum Bestimmungs-schlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet;
  • der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlacht-hofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.

 

Tiere aus einem weder BTV-freien noch von einem Tilgungsprogramm abgedeckten Gebiet2, die spezifische Gesundheitsanforderungen erfüllen

Sowohl für Deutschland als auch für einige andere Mitgliedsstaaten wurden erleichterte Bedingungen für bis zu 90 Tage alte Kälber sowie Schaf- und Ziegenlämmer festgelegt.

Blauzungenkrankheit:

  • „Ausnahme-Regeln einzelner Mitgliedsstaaten zum innergemeinschaftlichen Verbringen“
  • „Sonderregelungen in Deutschland für Tiere jünger als 90 Tage“

Deutschland: alle Bundesländer mit Ausnahme von Teilen RP
2 Deutschland: Teile RP
3 Impfung/Untersuchung in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstabe c gegen alle während der letzten zwei Jahre in einem Gebiet mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, gemeldeten BTV-Serotypen 1-24.
4 Impfung und Untersuchung in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstabe d gegen alle während der letzten zwei Jahre in einem Gebiet mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ort, an dem die Tiere gehalten wurden, gemeldeten BTV-Serotypen 1-24 immunisiert.



Infoveranstaltung Grundsteuer

Am 02.11.2022 fand die Grundsteuer-Infoveranstaltung des Bauernverband Saar in Zusammenarbeit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd statt. Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier ...
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Sozialwahlen 2023

Die landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsgruppen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland suchen für die kommende Sozialwahl im Jahr 2023 Bewerberinnen und Bewerber für die soziale Selbstverwaltung in der Land- und Forstwirtschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wenn Sie aktiv mitbestimmen wollen und in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Verantwortung übernehmen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum Fristende 16.09.2022. Weitere Informationen erhalten Sie hier



Stellenangebote des BWV RLP Süd e.V.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. sucht für seine Buchstelle in Saarbrücken:



Düngeverordnung

Die Unterlagen zur Düngeverordnung finden Sie im Downloadbereich.



Erklärvideos zum Umgang mit AS Digital

Sehr geehrtes Mitglied,

ab sofort finden Sie in unserem Mitgliederbereich Erklärvideos zum Umgang mit AS Digital.

Wir werden die Videos sukzessiv um zusätzliche Themenfelder erweitern.

Bitte melden Sie sich im Mitgliederbereich an, um weitere Informationen zu erhalten.

Herzlichst,

Ihre Geschäftsstelle

...
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Rücksicht macht Wege breit


Wo Menschen mit unterschiedlichen Motiven aufeinandertreffen, kommt es schnell zu Konflikten. Auf Feldwegen entsteht daher immer wieder Streit zwischen erholungssuchenden Bürgern und Landwirten. Hier für mehr gegenseitiges Verständnis und ein gutes Miteinander zu werben, ist der Sinn der Initiative „Rücksicht macht Wege breit“ des Bauernverbandes Saar.
Naherholung wird nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie für viele Menschen immer wichtiger. Die Erholungssuchenden sind als Radfahrer, Reiter, Jogger, Spaziergänger und Wanderer mit und ohne Hund unterwegs, wo sie bei der Nutzung von Feldwirtschaftswegen mit Landwirten aufeinandertreffen. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar! Viele Landwirte berichten jedoch, dass sich Spaziergänger und Fahrradfahrer beschweren, oder auch die Durchfahrt bewusst blockiert wird, wenn ein Traktor entgegenkommt.
Da land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oft bis zu 3 m breit sind, wird die Vorbeifahrt oder das Überholen auf schmalen Straßen wie z.B. auf Feldwirtschaftswegen, stark erschwert oder unmöglich gemacht. Da die Straßenverkehrsordnung hier einen Seitenabstand von 1,5 innerorts und 2 m außerorts beim Überholen vorschreibt ist es umso wichtiger, aufeinander Rücksicht zu nehmen, Verständnis zu zeigen und so das Gefahrenpotenzial zu entschärfen.
Landwirte benötigen die Feldwege für ihre tägliche Arbeit und müssen daher auch mit schwerem Gerät befahren werden, um zu den Acker- und Grünlandflächen als Produktionsstätten zu gelangen. Ein Ausweichen ist hier nicht immer möglich. Die Ränder der Feldwege sind nicht für das Gewicht der Landmaschinen ausgelegt und können Schaden nehmen.
Um die Erholungssuchenden für diese Problematik zu sensibilisieren, bringen saarländische Landwirte, wie auf dem Bild zu sehen in Homburg- Einöd, einen mit Schablonen und Kreidespray gesprühten Hinweis „Rücksicht macht Wege breit“ auf den Feldwegen an. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau soll diese Initiative landesweit ausgeweitet werden, um das Konfliktpotenzial besonders in den Arbeitsspitzen der Landwirtschaft zur Erntezeit, zu entschärfen.
Mit Hilfe dieser Piktogramme bittet der Berufsstand Radfahrer und Spaziergänger bei der Nutzung von Feldwirtschaftswegen auf den Grünstreifen oder an den Wegesrand zu treten, wenn ein Landwirt mit seinem Fahrzeug vorbeifahren möchte. Wenn wie im Piktogramm dargestellt alle Nutzer der Kulturlandschaft einander freundlich grüßen und entsprechenden Abstand einhalten können, sind Feldwege breit genug für alle.
Weitere Informationen zur Initiative erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Bauernverbandes Saar e.V. unter 0681-9062315.
Sebastian Jung, Bauernverband Saar e.V.



Saartenvielfalt - jetzt online!

Mit drei Klicks Artenschutz im Saarland betreiben?

Das geht ab sofort unter saartenvielfalt.de , der neuen Initiative des Bauernverband Saar für mehr Artenschutz im Saarland.

Saartenvielfalt hat viele namhafte Unterstützer aus Politik und Wirtschaft. Aber nicht nur das.
Auch die Saarländerinnen und Saarländer können unter saartenvielfalt.de Blühflächen auf Zeit erwerben. Machen Sie mit!

Das Saarland blüht auf - dank Ihrer Unterstüzung!



CC-Schulung Bereich Tierhaltung

Welche Anforderen bei CrossCompliance an die Tierhaltung gestellt werden können Sie ...
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Aktuelle agrarpolitische Meldungen

Der Deutsche Bauernverband informiert auf seiner Seite aktuell über das Geschehen in der deutschen und europäischen Agrarpolitik.



So erreichen Sie uns

Bauernverband Saar e.V.

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66121 Saarbrücken

Tel. 0681/906 23-0

Fax. 0681/906 23-19

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